
Auch wenn immer wieder das Gerücht in die Welt gesetzt
wird,
die Verwendung von Primern bzw. chemischen
Haftvermittlern sei verboten,
ist letztendlich festzustellen, dass dies nicht der
Wahrheit entspricht.
Chemische Haftvermittler sind seit einiger Zeit nicht
mehr als Bedarfsmittel,
sondern als kosmetisches Mittel eingestuft. Hierfür muss
eine Sicherheitsbewertung lt. § 5b der KVO in Auftrag
gegeben werden. Da die Zusammensetzungen von chemischen
Haftvermittlern aber unterschiedlich sind, kann von
einer generell ausgesprochenen Warnung bzw. einem Verbot
nicht die Rede sein.
Selbst in den vom IKW veröffentlichten
Gruppenmerkblättern für Nagelmodellageprodukte sind für
die Zusammensetzung von Primern/Haftvermittlern, die zur
Vorbereitung des Naturnagels verwendet werden, keinerlei
Warnungen oder Verbote aufgeführt.
Pikanterweise wirkte die Firma, die nun die
Nicht-Verkehrsfähigkeit und Verbote propagiert,
bei der Erstellung der Gruppenmerkblätter mit.
Die Aussage, die im Titel unseres Beitrags getroffen
wurde: „Primer ist verboten!“, entspricht also nicht der
Wahrheit. Wir möchten zu diesem Zeitpunkt nochmals
darauf hinweisen, dass jeder professionelle Nail
Designer, Ausbilder und Vertrieb neue Entwicklungen, die
den Studioalltag erleichtern, sicherlich begrüßen. Doch
sollte man diese neuen Entwicklungen nicht mit
Falschaussagen bewerben.
Chemische Haftvermittler bzw. Primer sind für die
Verwendung im Nagelstudio zugelassen, solange die
Beurteilung lt. § 5b der Kosmetik-Verordnung vorgenommen
wurde und sie bzw. ihre Inhaltsstoffe nicht in den
Anlagen 1 oder 2 der KVO aufgeführt sind.
Weitere Informationen:
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Quelle: profnail.de |
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