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Primer verboten?
Auch wenn immer wieder das Gerücht in die Welt gesetzt wird,
die Verwendung von Primern bzw. chemischen Haftvermittlern sei verboten,
ist letztendlich festzustellen, dass dies nicht der Wahrheit entspricht.

Chemische Haftvermittler sind seit einiger Zeit nicht mehr als Bedarfsmittel,
sondern als kosmetisches Mittel eingestuft. Hierfür muss eine Sicherheitsbewertung lt. § 5b der KVO in Auftrag gegeben werden. Da die Zusammensetzungen von chemischen Haftvermittlern aber unterschiedlich sind, kann von einer generell ausgesprochenen Warnung bzw. einem Verbot nicht die Rede sein.

Selbst in den vom IKW veröffentlichten Gruppenmerkblättern für Nagelmodellageprodukte sind für die Zusammensetzung von Primern/Haftvermittlern, die zur Vorbereitung des Naturnagels verwendet werden, keinerlei Warnungen oder Verbote aufgeführt.

Pikanterweise wirkte die Firma, die nun die Nicht-Verkehrsfähigkeit und Verbote propagiert,
bei der Erstellung der Gruppenmerkblätter mit.

Die Aussage, die im Titel unseres Beitrags getroffen wurde: „Primer ist verboten!“, entspricht also nicht der Wahrheit. Wir möchten zu diesem Zeitpunkt nochmals darauf hinweisen, dass jeder professionelle Nail Designer, Ausbilder und Vertrieb neue Entwicklungen, die den Studioalltag erleichtern, sicherlich begrüßen. Doch sollte man diese neuen Entwicklungen nicht mit Falschaussagen bewerben.

Chemische Haftvermittler bzw. Primer sind für die Verwendung im Nagelstudio zugelassen, solange die Beurteilung lt. § 5b der Kosmetik-Verordnung vorgenommen wurde und sie bzw. ihre Inhaltsstoffe nicht in den Anlagen 1 oder 2 der KVO aufgeführt sind.

Weitere Informationen:
2 Seiten, PDF

Hier downloaden...




Quelle: profnail.de

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